Das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern (Amtsblatt RS, Nr. 16/23; im Folgenden: ZZPri), das am 22. Februar 2023 in Kraft trat, regelt umfassend und systematisch die Meldung und Bearbeitung von Verstößen, die im Arbeitsumfeld festgestellt wurden, sowie den Schutz von Whistleblowern im Falle von Repressalien des Arbeitgebers.
Das Gesetz führt ein System zur Einrichtung interner und externer Wege zur Meldung von Verstößen gegen alle in der Republik Slowenien geltenden Vorschriften ein, von denen Einzelpersonen im Rahmen ihrer Arbeitsumgebung Kenntnis erlangen, sowie Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen zur Verhinderung oder Beseitigung von Repressalien, die Whistleblowern aufgrund der Meldung dieser Verstöße widerfahren könnten.
Wer ist ein Whistleblower, der gemäß ZZPri geschützt ist?
in Whistleblower ist eine natürliche Person, die Informationen über einen Verstoß meldet oder öffentlich offenlegt, die sie in ihrem Arbeitsumfeld erhalten hat.
Das Arbeitsumfeld ist das aktuelle oder frühere Arbeitsverhältnis sowie ähnliche Beziehungen im privaten oder öffentlichen Sektor, in denen eine Person Informationen über einen Verstoß erhalten hat und in denen diese Person Repressalien erleiden könnte, wenn sie einen solchen Verstoß meldet.
Das Arbeitsverhältnis und ähnliche Beziehungen umfassen das Arbeitsverhältnis sowie auch Verhältnisse außerhalb des Arbeitsverhältnisses, wie freiwillige Arbeit, Praktika, Lehre, Vertragsarbeit, Studentenarbeit, die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren als Bewerber, die Ausübung von Funktionen, die Wahrnehmung von Rechten, Aufgaben und Befugnissen eines Aktionärs, eines Mitglieds eines Aufsichtsrats oder Vorstands eines Unternehmens sowie jede andere Beteiligung an den Aktivitäten von juristischen oder natürlichen Personen, die von Selbständigen auf Basis eines Vertrages durchgeführt werden, oder Arbeit unter der Aufsicht und Leitung von externen Auftragnehmern, Subunternehmern oder Lieferanten, unabhängig von der Bezahlung und ungeachtet dessen, ob die Beziehung bereits beendet wurde oder durch den Einstellungsprozess oder durch Verhandlungen vor der Vertragsunterzeichnung neu hergestellt wird.
Ein Whistleblower hat Anspruch auf Schutz gemäß ZZPri, wenn er aufgrund berechtigter Gründe der Meinung war, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße bei der Meldung wahr waren und er eine interne Meldung, eine externe Meldung oder die öffentliche Offenlegung von Informationen über Verstöße gemäß den Bestimmungen von ZZPri abgegeben hat.
VERORDNUNG
Die Verordnung zur Einrichtung des internen Wegs für die Meldung von Verstößen gegen Vorschriften und den Schutz von Whistleblowern finden Sie unter:
https://odip.kopa.si/Documents/Id/c93d16dc-3a82-4545-b0a9-536fc5c37136
MELDUNG
Meldungen können über das Formular abgegeben werden, das Sie unter folgendem Link finden:
https://odip.kopa.si/Documents/Id/e2dbe20b-2dc1-4638-9449-5b9fab35a409
und auf folgende Weise eingereicht werden:
E-Mail: prijava.krsitve@kopa.si
Postadresse: KOPA d.d., Kidričeva ulica 14, 2380 Slovenj Gradec mit dem Vermerk „An den Vertrauensmann für interne Meldungen von Verstößen“
Oder persönlich an den Vertrauensmann.